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1. Geltungsbereich
Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" von digi-pixx.de
(nachfolgend auch Agentur genannt), vertreten durch Mario Böhm,
gelten für alle Verträge, deren Gegenstand die Erteilung
von Rat und Auskünften bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung
werblicher Maßnahmen/Dienste/Leistungen ist. Die Geschäftsbedingungen
des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
2. Vertragsgegenstand - Leistungsumfang
Gegenstand des Auftrags ist nur die im Angebot oder in der Rechnung
beschriebene Tätigkeit bzw. Leistung.
3. Briefing
Basis der Agenturarbeit, Texter, Grafiker, Programmierer & Berater
bildet das Briefing des Kunden. Wird das Briefing mündlich
erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zu verbindlichen
Arbeitsunterlage.
4. Kostenvoranschläge - Auftragsvergabe - Angebote
Vor Beginn jeder kostenverursachenden Arbeit sind dem Kunden bzw.
Auftraggeber Kostenvoranschläge bzw. Angebote zu unterbreiten.
Die Agentur kann Aufträge an Dritte, im eigenen Namen und für
eigene Rechnung, weitergeben. Kleinere Einzelaufträge bis zu
max. 100 EuroA?ð?C?, sowie Aufträge im Rahmen laufender Arbeiten,
wie z. B. Zwischenaufnahmen, Satzkosten, Retuschen und dergleichen,
bedürfen nicht der Einholung von Kostenvoranschlägen und
keiner vorherigen Genehmigung. Angebote oder sonstige Preisangaben
der Agentur sind immer Nettopreise. Diese sind immer freibleibend
und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zwischen den Vertragsparteien
kommt erst nach Prüfung aller dem Kaufvertrag zu Grunde liegenden
Daten und durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Die im Kaufvertrag bzw. in der Auftragsbestätigung gemachten
Angaben, über Eigenschaften, Art und Umfang der Lieferung oder
Leistung, gelten stets als verbindlich. Fehler oder Irrtum vorbehalten.
5. Preise - Nebenkosten
Die End- bzw. Lieferpreise sind, wie unter Punkt 4 genannt, Nettopreise.
Ausnahme bilden die auf der Internetpräsenz der Agentur und
bei dem Auktionshaus ebay.de veröffentlichten Angebotspreisen.
Zu den regulären Angebotspreisen wird daher immer die jeweils
geltende, gesetzliche Mehrwertsteuer addiert. Zusätzlich anfallende
Reisekosten und/oder Spesen, werden gesondert vereinbart und separat
ausgewiesen. Mehrkosten aufgrund einer vom Auftraggeber geänderten
Liefer- oder Zahlungsbedingung, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Lieferung
Die Lieferungsbedingungen (Zeitraum/Zeitpunkt der Lieferung) sind
in der Auftragsbestätigung von beiden Vertragsparteien zu vereinbaren.
Es bleibt der Agentur vorbehalten, eine Teillieferung in zumutbarem
Umfang vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung
vorteilhaft erscheint. Die Lieferung erfolgt stets ab Werk und auf
Rechnung. Transportschäden und/oder Unvollständigkeit
der Lieferung oder Leistung, sind sofort bei der Lieferung dem Lieferanten/dem
Leistungserbringer mitzuteilen. Sollte ein Lieferungsverzug seitens
der Agentur vorliegen, ist der Auftraggeber/Geschäftspartner
berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung
- per Übergabeeinschreiben - zu setzen. Nach ergebnislosem
Ablauf der Nachfrist resultiert das Recht für den Auftraggeber/Geschäftspartner,
hinsichtlich der im Kaufvertrag vereinbarten Lieferung oder Leistung,
vom Kaufvertrag zurück zu treten. Beruht eine Lieferunfähigkeit
auf das Unvermögen des Herstellers oder eines Drittlieferers/Zulieferers,
kann sowohl die Agentur, als auch Auftraggeber/Geschäftspartner
vom Vertrag bzw. von den Verträgen, zurücktreten, sofern
der vereinbarte Liefertermin um mehr als einen Monat überschritten
wurde. Schadenersatzansprüche wegen Liefererverzug der Unmöglichkeit
bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zum Rücktritt
vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Ausnahmen sind
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für den Fall der Nichteinhaltung
eines fest vereinbarten Liefertermins (Fixtermin), unter Berücksichtigung
und Ausschluss höherer Gewalt, hat die Agentur/Auftraggeber/Geschäftspartner
immer das Recht, auf sofortigen Rücktritt vom Vertrag. Sollten
der Agentur durch die Nichteinhaltung eines vereinbarten Fixtermins
Nachteile entstehen, besteht gleichfalls immer das Recht und die
Pflicht zum Schadensersatz gegenüber dem Geschädigten
- in vollem Umfang des entstandenen Schadens. Diese Haftung bezieht
sich auf alle materiellen Schäden, wie auch auf imaginäre,
entgangene Gewinne.
7. Zahlungsbedingungen
Die durch die Agentur und ihren Partnern erbrachten Lieferungen
und Leistungen sind überwiegend geistig-kreativer Art und immer
individuell. Durch den Tatbestand eines reinen Auftragsgeschäftes
gilt hier immer und grundsätzlich mit der Auftragserteilung/Auftragsbestätigung,
Vorkasse als vereinbart. Mögliche Zahlungsarten: in bar oder
per Überweisung. Für den Fall, dass durch anderweitige
Zahlungsvereinbarung ein Zahlungsverzug durch den Auftraggeber/Geschäftspartner
eintritt, werden automatisch Verzugszinsen i. H. v. 5 % über
dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) fällig.
Eine vom Auftraggeber/Geschäftspartner zu verantwortende Lieferungsverzögerung
berechtigt nicht zu einer verspäteten Zahlung. Im Falle eines
Zahlungsverzuges, durch den Schuldner und Mahnung durch Agentur,
wird eine Mahngebühr i. H. v. 10 Euro je Mahnung fällig.
8. Fremdarbeiten
Die Agentur ist berechtigt, Teile vereinbarter Auftragsarbeiten
durch Drittfirmen anfertigen zu lassen. Für die Ordnungsmäßigkeit
und die Qualität dieser Leistung übernimmt die Agentur
keine Haftung. Im Falle entstehender Gewährleistungsansprüche
gegenüber Drittlieferern, seitens Agentur, hat der Kunde das
Recht, die Agentur zustehenden Schadensersatzansprüche gegen
diese Drittfirma im eigenen Namen geltend zu machen.
9. Kontaktberichte
Die Agentur übergibt innerhalb von drei Arbeitstagen nach jeder
Besprechung mit dem Kunden Kontaktberichte. Diese Kontaktberichte
sind für die weitere Bearbeitung von Projekten bindend, sofern
ihnen nicht innerhalb einer Frist von weiteren drei Arbeitstage
widersprochen wird
10. Vertraulichkeit
Die Agentur wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge
des Kunden, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich
behandeln.
11. Aufbewahrung
Die Agentur wird alle Unterlagen (Datensicherungen, Reinzeichnungen,
Filmkopien, Tonträger, Proofs usw.) für die Dauer von
2 Monaten aufbewahren und anschließend, auf ausdrücklichen/schriftlich
mitgeteilten Wunsch des Auftraggebers/Kunden, ihm aushändigen.
Zur Aufbewahrung von Daten, Druckvorlagen, Grafiken, Bildern etc.,
ist die Agentur nicht verpflichtet. Ein Rechtsanspruch auf Datensicherung
durch die Agentur besteht nicht. Die entsprechenden Lizenzrechte
des genannten Daten-/Bildmaterials verbleiben bei der Agentur.
12. Haftung
Die Haftung der Agentur beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit
und auf den Ausgleich typischer und voraussehbarer Schäden.
Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten
mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen
und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des
Werbewesens durchzuführen. Sie wird den Kunden rechtzeitig
auf für einen ordentlichen Werbekaufmann erkennbare gewichtige
Risiken hinweisen. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen
Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des
Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick
auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.
Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen
eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige
Person oder Institution für erforderlich, so trägt der
Kunde nach Abstimmung die Kosten. Beanstandungen an durch die Agentur
und seinen Partnern/Zulieferern erbrachten Lieferungen oder Leistungen,
müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden. Für
Mängel hinsichtlich eines Teils, der durch die Agentur und
seinen Partnern erbrachten Lieferungen oder Leistungen, besteht
kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag. In diesem Fall hat der
Auftraggeber die Möglichkeit, Nachbesserung mit angemessener
Fristsetzung zu verlangen. Sollte die Agentur dieser Forderung nicht
nachkommen, besteht für den Auftraggeber/Geschäftspartner
die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag. WICHTIG: Sollten
Sie mir gegenüber einen berechtigten Rechtsanspruch/eine berechtigte
Forderung haben, so erkläre ich mich ausdrücklich und
im Vorwege bereit, diese ohne anwaltliche/juristische Hilfe und
Präjudiz zu erfüllen. Entstandene Kosten für einen/Ihren
Rechtsbeistand, aufgrund einer im Vorwege nicht stattgefundenen
Rücksprache/Erstinformation/Handlungsmöglichkeit/Handlungsaufforderung,
trägt somit ausschließlich der jeweilige Auftraggeber
dieses Rechtsbeistandes.
13 Haftungsausschluss
Alle Informationen sowie gesamte Inhalte dieser Homepage und auch
zukünftige und im Kundenauftrag angefertigte Werbetexte/Werbemittel,
wurden und werden durch die Agentur mit größter Sorgfalt
erarbeitet und geprüft. Dennoch können inhaltliche und
sachliche Fehler, auch wettbewerbsrechtliche, im Einzelfall, nicht
ausgeschlossen werden. Deshalb erkläre ich, Mario Böhm,
ausdrücklich, dass alle durch die Agentur und deren Partnern
erstellten Aussagen, textlichen, grafischen und inhaltlichen Umfanges,
im Sinne einer Produkthaftung - ohne Garantie erfolgen. Sollte Ihnen
die rechtliche Unbedenklichkeit einer durch die Agentur und ihren
Partnern erbrachten Leistung einmal nicht eindeutig und bewusst
sein, empfehlen wir mit Nachdruck und vorsorglich, die entsprechende
Leistung, vor deren Veröffentlichung, einer Prüfung, durch
eine fachkompetente Person (Anwalt etc.), zu unterziehen. Die Agentur
und ihre Partner sind somit von jeglichen Haftungsansprüchen
- in diesem Zusammenhang, befreit.
14. Urhebernutzungsrecht - Copyright
Allen durch die Agentur erstellten oder vermittelten Produkte unterliegen
dem Schutz des Urhebergesetzes. Alle kreativen, geistigen Leistungen,
bleiben bis auf ausdrückliche und schriftliche Mitteilung das
Eigentum der Agentur. Der Verkauf oder die Weitergabe meines geistigen
Gutes ist ausschließlich mir vorbehalten und bedarf im Ausnahmefall
zwingend meiner schriftlichen Zustimmung. Die unerlaubte Weitergabe
der von oder durch die Agentur angefertigten Erzeugnisse an Dritte,
berechtigt zum Schadensersatz durch die Agentur. Dies gilt auch
für Vorstufen oder Erzeugnisse der Partner/Drittlieferer der
Agentur. Vom Auftraggeber nicht akzeptierte Entwürfe bleiben
daher immer Eigentum der Agentur, die Nutzung, auch zukünftige
oder die Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher und
schriftlicher Zustimmung durch die Agentur möglich und stellt
andernfalls eine schadensersatzpflichtige Urheberrechtsverletzung
dar. Der textliche und gestalterische Inhalt, aller von oder durch
die Agentur erbrachten Lieferungen oder Leistungen, deren Angebote
und der Webseite der Agentur, ihre Struktur, sämtliche darin
enthaltenen Funktionalitäten, Informationen, Daten, Texte,
Bild- und Tonmaterialien, sowie alle zur Funktionalität der
Webseiten eingesetzten Komponenten, unterliegen dem gesetzlich geschütztem
Urheberrecht der Agentur. Der Nutzer/die Nutzerin darf die Inhalte
nur im Rahmen der angebotenen Funktionalitäten der Webseiten
für seinen persönlichen Gebrauch nutzen und erwirbt im
Übrigen keinerlei Rechte an den Inhalten, Texten, Bildern,
Daten und Programmen. Jede Form der Missachtung des Urheberrechts
führt unmittelbar und direkt zu Schadensersatzansprüchen
durch die Agentur. Für die durch den Auftraggeber/Geschäftspartner
gelieferten Druckvorlagen, Bilder, Texte und anderen Druck- und/oder
verarbeitungsfähigen Bild- und Datenmaterialien, haftet der
jeweilige Lieferant, für die Rechtmäßigkeit der
Nutzung/Weiterverarbeitung dieser Materialien. Nutzungs-/Eigentumsvorbehalt:
Die (übertragenen) Nutzungsrechte der von der Agentur angefertigten
Werbetexte/Slogans dürfen erst dann seitens Auftraggeber ausgeübt
werden, wenn das vereinbarte Honorar gezahlt wurde und durch die
Agentur physisch verfügbar geworden ist. Eine vorherige Nutzung
der seitens der Agentur angefertigten Werbetexte/Slogans gilt als
unzulässig und stellt im betreffenden Fall einen Verstoß
gegen das Urheberrechtsgesetz dar. In einem solchen Fall wird sofortiger
Schadensersatz fällig. Die Höhe des die Agentur zu zahlenden
Schadensersatzes beträgt mindestens die zweifache Höhe
des vereinbarten Honorars. Weitere Schadensersatzforderungen bleiben
vorbehalten.
15. Vorlagen
Der Auftraggeber haftet für die Rechtmäßigkeit,
der Nutzung, der von oder durch ihn zur Verfügung gestellten
Vorlagen. Im Falle des Verlustes oder der Beschädigung dieser
Daten/Vorlagen durch die Agentur oder ihrer Partner, übernehmen
wir eine Haftung bis maximal 300 Euro, sofern eine leichte Fahrlässigkeit
zu Grunde liegt. In anderen Fällen folgt die Haftung den gesetzlichen
Bestimmungen. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung
für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Urhebernutzungsrechte
an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten
Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder
den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-
und Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung
im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Gleiches gilt für
Leistungen der Partner der Agentur und für Leistungen aus den
Geschäften/Partnergeschäften mit der Agentur. Die Agentur
wird den Kunden jeweils vorher über etwaige Beschränkungen
der Urhebernutzungsrechte informieren. Auf bestehende GEMA-Rechte
oder solche anderer Verwertungsgesellschaften wird die Agentur bestmöglich
hinweisen.
16. Laufzeit
Jeder mit der Agentur geschlossener Vertrag, tritt nach Unterzeichnung
oder/bzw. mit Überweisung des Agenturhonorars, per Vorkasse,
durch Auftraggeber, in Kraft. Das Vertragsverhältnis wird auf
unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von sechs
Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Ausnahme bilden einmalige
Projektaufträge.
17. Festaufträge
Soweit die Agentur Verpflichtungen gegenüber Dritten gemäß
diesem Vertrag eingegangen ist (Festauftrag), erklärt sich
der Kunde bereit, diese Verpflichtungen auch nach Vertragsende unter
Einschaltung der Agentur zu erfüllen. Die Agentur ist bereit,
Reservierungen in tarifgebundenen Werbeträgern für die
Zeit nach Vertragsende auf den Kunden oder Dritte dann zu übertragen,
wenn der Kunde oder der Dritte, die bei der Agentur bereits entstandenen
Kosten übernimmt. Die Übertragung hat zur Voraussetzung,
dass die Agentur aus jeglicher Haftung, auch von Dritten, entlassen
wird.
18. Eigenturmsvorbehalt
Die von oder durch die Agentur erbrachten oder vermittelten Produkte
oder Leistungen, unterliegen bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen des Vertragspartners, dem Eigentum der
Agentur. Der Auftraggeber/Geschäftspartner ist verpflichtet,
seinen Abnehmern diesen Eigentumsvorbehalt von der Agentur mitzuteilen.
19. Digitale Daten
Sofern im Angebot/Auftrag nicht anders vereinbart, besteht keine
Verpflichtung seitens der Agentur, Dateien und andere digitale Quellen
zu gelieferten Produkten/Leistungen an den Auftraggeber abzugeben.
Der Auftraggeber erhält in jedem Fall die aus dem Auftrag gewünschten
endgültigen Versionen, jedoch nicht die Arbeitsdateien und
Layouts.
20. Höhere Gewalt
Bei Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen
Umständen, die einen Lieferungsverzug begründen und die
trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt
nicht abgewendet werden konnten, seitens der Agentur und ihren Partnern
bzw. Drittbeauftragten, z. B. Streik, höhere Gewalt, Naturkatastrophen,
Krieg, Stromausfall, Krankheit o. ä., verlängert sich,
sofern die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die
Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird eine Lieferung oder Leistung
durch einen solchen oder ähnlichen Umstand unmöglich,
so wird der Auftragnehmer, die Agentur, von der Lieferungs- und
Leistungsverpflichtung frei gestellt.
21. Datenschutz
Auf der Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG §§
33ff) weise ich darauf hin, dass personen- und unternehmensbezogene
Daten streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben
werden. Die Speicherung von Kundendaten dient ausschließlich
zur Bearbeitung von Aufträgen oder Anfragen. Die vertrauliche
Nutzung dieser Daten und der daraus resultierende Schutz ist der
Agentur sehr wichtig. Ein Auftraggeber kann einer Verwendung/Speicherung
der Daten jederzeit widersprechen.
22. Vertragsänderung - Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen
der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam
sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen
hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen
dem Willen der Parteien am nächsten kommt.
23. Gerichtsstand - Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort, für alle aus dem Vertragsverhältnis
mit der Agentur entstehenden Ansprüche, ist Plauen. Es gilt
ausschließlich deutsches Recht als vereinbart.
Plauen, 13.02.2008
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